Aktuelle Informationen:

Erstattungen osteopathischer Behandlungen von privaten und gesetzlichen Krankenkassen:

Private Kassen erstatten die Osteopathie-Behandlungen in der Regel. Rechnungen kann ich Ihnen ausstellen, gemäß der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Diese ist angelehnt an die GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Ein Rezept ist hier nicht vonnöten.

Gesetzliche Kassen erstatten die Osteopathie zum Teil. Die gesetzlichen Kassen verlangen dafür in der Regel ein ärztliches Privatrezept, wo die Empfehlung zur osteopathischen Behandlung draufsteht und eine Diagnose.